Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, heißt es. Nun, als Redakteurin, Blogautorin und leidenschaftliche Leserin widerspreche dem ich aus Prinzip, kann mich aber natürlich der Macht der Bilder auch nicht entziehen. Wie gut, dass man gerade online beides so gut kombinieren kann! Und so ist eine Website komplett ohne visuelle Inhalte heute undenkbar. Allerdings stellt sich die Frage: Woher bekommt man die passenden Bilder für die eigene Website? Selber schießen? Aufwendig und selten mit befriedigendem Ergebnis! Vom Profi im Corporate Design produzieren lassen? Ziemlich teuer! Gut, dass es etliche Portale gibt, die mit gratis Stockfotos werben. Aber: Vorsicht ist geboten! Hier lauert das eine oder andere Problem, denn ganz so einfach ist die Sache nicht.
Zeigt her Eure Fotos
Das Auge liest mit – und der Erfolg von Visual Content ist auch mit Zahlen klar belegbar. Im digitalen Zeitalter ändern sich die Geschmäcker allerdings ziemlich oft und schnell und auch in Sachen Bild (-sprache) jagt ein Trend den anderen. Wie praktisch, dass dank günstiger Preise für digitale Spiegelreflexkameras DLSR und immer besser funktionierender Automatikmodi sowie einfacher Möglichkeiten zur Nachbearbeitung eine wachsende Heerschar an Hobbyfotografen auf der ganzen Welt fleißig knipst. Und da man gerne der ganzen Welt zeigt, was man kann, stellen etliche von ihnen ihre Bilder online – und mitunter auch auf Portalen für Stockfotos kostenlos zur Verfügung.
CCO – was bedeutet das genau?
Diese Portale werben dann mit der CCO-Lizenz. Irgendwie kann man Bilder mit einer solchen Lizenz frei verwenden, soweit wissen es die meisten. Aber was bedeutet das im Detail?
Fangen wir mal von vorne an: Creative Commons (CC) heißt übersetzt in etwa "Kreatives Gemeinschaftsgut". Dahinter verbirgt sich eine gemeinnützige Organisation, die es sich zum Auftrag gemacht hat, Standard-Lizenzverträge zur Verfügung zu stellen, mit denen Urheber der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können.
Denn das man ein kreatives Werk (sei es Text, Bild, Foto, Grafik oder Video) auch, wenn es im Internet frei zugänglich ist, nicht einfach nach Lust und Laune selbst verwenden darf, das sollte allen klar sein. Das Urheberrecht entsteht ja bekanntlich automatisch mit der Schöpfung eines Werkes.
Und hier setzen die CC-Lizenzen an: Es wäre furchtbar kompliziert und aufwändig, mit jedem Interessenten am eigenenen Werk direkt und einzeln Lizenzen und Nutzungsverträge auszuhandeln. Die Jedermann-Lizenzen von Creative Common bieten hier eine einfache und pragmatische Lösung. Einfach das einzelne Werke oder gleich das gesamte Œuvre mit der gewünschten CC-Lizenz versehen und schon weiß jeder, wie er damit umzugehen hat. Die Lizenzen sind in verschiedenen Abstufungen und Sprachen frei verfügbar
Kommen wir zurück zu unseren Stockfotos, die mit der CCO-Lizenz markiert sind. Solche Bilder sind damit der Allgemeinheit zur freien Verfügung gestellt, und zwar auf jede erdenkliche Art und Weise. Die Schöpfer der Bilder verzichten also komplett auf den Urheberschutz. Im Lizenzvertrag heißt es dazu:
Die Person, die ein Werk mit dieser Deed verknüpft hat, hat dieses Werk in die Gemeinfreiheit – auch genannt Public Domain – entlassen,
indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichtet hat, soweit das gesetzlich möglich ist. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.
Im Klartext: Sie können mit dem Bild machen, was Sie wollen. Sie können es ohne Reue für Ihr Inbound-Marketing verwenden – ohne den Urheber darüber zu informieren, ja sogar, ohne ihn nennen zu müssen!
Rechtssicherheit ≠ Rechtssicherheit
Kostenlose Bilder ohne jegliche Verpflichtung? Das klingt ja zu schön, um wahr zu sein! Und so ist es leider auch, denn hier kommt das große ABER ins Spiel:
Zwar bietet die CC0-Lizenz komplette Rechtssicherheit zwischen dem Anbieter der Bilder und demjenigen, der sie weiterverwendet. Allerdings gibt es leider keine Garantie dafür, dass derjenige, der die Bilder bzw. Fotos anbietet auch wirklich der Urheber derselben ist!
Es kann Ihnen passieren, dass sich jemand mit fremden Federn schmücken will und Werke von Dritten zum Download anbietet. Sollte der eigentliche Urheber dies feststellen, dann kann er Sie dafür haftbar machen.
Noch schlimmer ist das Worst-Case-Szenario: Ein Urheber verabredet sich mit jemandem, der seine Bilder auf einem Portal hochlädt und freigibt und sobald eine gewisse Zahl von Downloads erfolgt ist schaltet der Urheber einen Abmahnanwalt ein. Die so gewonnene, nicht unerhebliche Summe wird dann zwischen Urheber und Uploader geteilt und den Schaden haben diejenigen, die die Bilder heruntergeladen haben. Denn nachzuweisen, dass das alles von vorne bis hinten geplant und somit also Betrug war dürfte nahezu unmöglich sein!
Fotos, die Menschen abbilden, bergen zusätzliches Gefahrenpotenzial
Noch komplizierter wird die Sache, wenn Sie Bilder verwenden, auf denen Menschen zu sehen sind. Denn der Lizenzvertrag, den der Anbieter (und hoffentlich auch Urheber) mit der Plattform bzw. dem Downloader schließt betrifft ausschließlich das künstlerische Werk, also das Foto als solches.
Ob bei der Erstellung des Fotos die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Menschen gewahrt wurde, also ob sie eingewilligt haben, fotografiert zu werden und ihre Recht am eigenen Bild an den Fotografen abgetreten haben, das ist ungewiss. Profis arbeiten hier mit schriftlichen Verträgen, aber Profis werden in der Regel ihre Bilder nicht kostenlos anbieten...
Auch hier droht also die Gefahr einer teuren Abmahnung!
Und nun?
Was also tun? Auf die unzähligen tollen Fotos verzichten, die Plattformen wie Pixabay, Pexels und Co. anbieten? Nur auf gekaufte Bilder von Fotolia oder Shutterstock setzen?
Um ehrlich zu sein: Hundertprozentige Sicherheit bieten nur selbst geschossene Bilder. Ein kleines Restrisiko bleibt auch bei den Bezahlportalen – zudem gilt es, sich über die häufig ändernden AGBs auf dem Laufenden zu halten und diese immer auch umzusetzen, um die Bilder rechtskonform zu nutzen.
Bleibt also festzuhalten: Es besteht ein gewisses Risiko, wenn man Bilder mit der CC0-Lizenz verwendet. Ob das nun im Promille- oder doch im Prozentbereich liegt, das mag ich nicht abzuschätzen. Wir von Trialta setzen jedenfalls aus genau diesem Grund auf Stockfotos von Fotolia.
Ich kann aber jeden verstehen, der lieber auf die neuen Portale setzt – ich persönlich finde beispielsweise Ästhetik der Fotos auf Unsplash großartig! Allerdings empfehle ich immer, bei der Verwendung dieser Bilder – auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist – trotzdem den Urheber zu nennen, also beispielsweise © XY via unsplash.com. Auch wenn es den gutgläubigen Erwerb im deutschen Urheberrecht nicht gibt, kann man so im Zweifelsfalle immerhin nachweisen, dass man bei der Verwendung der Bilder guten Willens und Glaubens war!
Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit! (Solche Sätze zu schreiben fühlt man sich gemüßigt, nachdem man ein wenig zum Thema Urheberrecht und Co. recherchiert hat!)