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E-Mail Marketing

Double-Opt-In – was ist das eigentlich?

Double-Opt-In: Das hört sich zunächst nach einer hohen Datenschutz-Hürde an, ist aber schnell umgesetzt. Bringen Sie Ihr E-Mail-Marketing regelkonform voran!

Isabell Weiß
Isabell Weiß

Feb 08, 2018

Double-Opt-In – was ist das eigentlich?

Von wegen Kommunikations-Saurier: Die gute alte E-Mail ist in Sachen Inbound-Marketing nach wie vor ein probates Mittel, um Kunden und Interessenten gezielt anzusprechen. Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, etwa einen regelmäßigen Newsletter zu versenden oder anderweitig E-Mail-Marketing einzusetzen, haben Sie sich bestimmt auch schon mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandergesetzt – und sind dabei auch auf den Begriff „Opt-In“ bzw. „Double-Opt-In“ gestoßen. Warum das so wichtig ist und was es damit auf sich hat? Hier erfahren Sie's!

Wer keine Wurfsendungen erhalten möchte, der bringt einen „Keine Werbung!“-Aufkleber an seinem Briefkasten an. Und wer überhaupt keine Direktwerbung erhalten möchte, trägt sich in die Robinson-Liste ein: Zumindest seriöse Marketer respektieren es, wenn man hier klarstellt, dass man keine Direktwerbung möchte.

Aber wie verhält es sich bei E-Mail-Werbung / Newslettern?

Hier ist es genau anders herum: Während Werbung in Papierform einfach so lange in Ihrem Briefkasten landet, bis Sie diese ablehnen („Opt-Out“), erhalten Sie E-Mail-Werbung (bzw. Newsletter) überhaupt erst dann, wenn Sie Ihr zuvor zugestimmt haben („Opt-In“). Zumindest sollte dies von Rechts wegen so sein. In Deutschland muss sogar eine doppelte Anmeldung erfolgen: „Double-Opt-In“. Wenden Sie den Begriff „Werbung“ dabei lieber großzügig an: Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Firmen-Nachrichten per Newsletter ja eher Information als Werbung sind – sichern Sie sich bei Ihrer Kommunikation stets per Double-Opt-In ab. Und machen Sie keine Ausnahmen: Bereits eine einzige Mail kann als nicht erlaubte Kontaktaufnahme gewertet werden und zur Abmahnung führen.

Warum ist die Einhaltung so wichtig?

Ganz einfach: Es geht um die Reputation Ihres Unternehmens! Verbraucher, die im Netz unterwegs sind, wissen oft sehr gut über ihre Rechte Bescheid. Und wenn sie merken, dass Sie nicht so handeln, wie Sie sollten, werden Sie schnell als Spammer eingestuft – auch ein Shitstorm oder eine Klage durch die Verbraucherzentrale sind nicht auszuschließen. Verzichten Sie also lieber auf fragwürdige Methoden im E-Mail-Marketing; so etwas fällt immer auf Ihr Image zurück.

Schritt für Schritt: Wie funktioniert das?

Zunächst einmal sollten Sie auf Ihrer Website bzw. in Ihrem Blog die Möglichkeit schaffen, dass sich Interessenten per Anmeldeformular für Ihren Newsletter bzw. Ihre Angebots-Mails anmelden können. Ein Tipp: Binden Sie auch einen Link in die Signatur Ihrer E-Mail-Korrespondenz ein, so machen Sie noch mehr Interessenten auf den Newsletter aufmerksam. Danach geht's wie folgt weiter:

  1. Nachdem sich ein Interessent registriert hat, bekommt er umgehend eine Bestätigungsmail (oft auch DOI-Mail genannt). Diese beinhaltet die von ihm gemachten Angaben mit der Bitte um Prüfung sowie einen Aktivierungslink.
  2. Dieser Link führt zu einer entsprechenden Seite, auf der Sie sich bestenfalls nochmal für das Interesse bedanken und den Nutzer informieren, dass er ab sofort den Newsletter erhält. Als vertrauensbildende Maßnahme ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass in jeden Newsletter die Möglichkeit zur Abbestellung integriert ist.
  3. Achten Sie unbedingt darauf, dass jede Ausgabe des Newsletters auch einen Link erhält, mit dem dieser wieder abbestellt werden kann.

Geht das alles nicht auch einfacher?

Aber klar: Wer professionelles E-Mail-Marketing betreibt, wird eine entsprechende Software zur Versendung nutzen. Und die meisten dieser Programme sorgen automatisch für die Double-Opt-In-Funktion, Sie müssen sich also nicht weiter kümmern. Auch die Möglichkeit, einen Newsletter abzubestellen, wird hier so integriert, dass sie den gesetzlichen Vorgaben genügt. Aber Achtung: Unter Umständen müssen Sie dies noch in den Einstellungen überprüfen (Ein Problem gab es vor kurzem mit MailChimp). Sehen Sie also regelmäßig nach, um auf der sicheren (also gesetzkonformen) Seite zu sein und sich gegen Abmahnungen zu schützen.

Was gibt's noch zu beachten?

Das Double-Opt-In-Verfahren ist eine Notwendigkeit, um größtmögliche Rechtssicherheit zu haben; Sie müssen aber noch einige Dinge beachten. Und es gibt auch Kniffe, um mit dem DOI die Kommunikation voranzubringen:

  • Achten Sie darauf, dass nicht zuviel Zeit verstreicht – sowohl bei der Bestätigung per DOI-Mail als auch bis zum ersten tatsächlichen Newsletter. Die Zustimmung eines Interessenten darf nicht als unendlich wirksam angenommen werden.
  • Das Double-Opt-In-Verfahren muss nicht nur angewendet, sondern auch protokolliert werden: Weil eine Abmahnung immer kommen kann, sollten Sie das Einverständnis beweisen können.
  • Sie dürfen weitere persönliche Angaben (neben der Mailadresse) nicht zur Pflicht machen: Auch anonymer Newsletter-Empfang muss möglich sein.
  • Achten Sie auf die üblichen gesetzlichen Regelungen zu Preisangaben, Angebotsbedingungen etc. Auch die Impressumspflicht gilt!
  • Machen Sie Ihren Newsletter mit Aktionen attraktiver – z.B. Rabatt bei der nächsten Shop-Bestellung.
  • Weisen Sie Ihre Interessenten darauf hin, dass die DOI-Mail unter Umständen im Spam-Ordner landen kann und sie diese bitte auch dort suchen sollen.
  • Achten Sie während des gesamten DOI-Prozesses auf klare, transparente Kommunikation: Der Kunde soll immer wissen, was ihn erwartet und was seine Rechte sind.

Ausführliche juristische Tipps zu diesem Thema gibt es von Rechtsanwalt Sören Siebert bei eRecht24.

Schließlich ist E-Mail-Marketing alles andere als "Schnee von gestern". 

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

Double-Opt-In ist eine Sache geltenden Rechts, und wie immer bei rechtlichen Dingen gilt, dass unsere Themen-Überblicke keine rechtsberatende Tätigkeiten darstellen. Auch ist es möglich, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Fragen Sie also immer Ihren Rechtsanwalt, wenn es um Rechtsthemen geht. Vielen Dank!

Isabell Weiß

Isabell war Inbound Marketing & Sales Consultant bei TRIALTA.

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